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Informationspflicht lt. §5 Abs.1 E-Commerce Gesetz:

Name des Unternehmens: Globaltek GmbH
Geschäftsführer: Thomas Wiedemann
Anschrift: Heinzenbeer 43, A-6850 Dornbirn
Firmenbuch: FN 64264g, Gewerberegister: 8036529


Kommunikationsdaten:

Telefon: +43 (0)5572-52200-0
Fax: +43 (0)5572-52200-4000

info (at) globaltek.at

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Zentrale Österreich: A-6850 Dornbirn, Heinzenbeer 43, Telefon: +43 (0)5572 52200-0, Fax -4000, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt, Du musst JavaScript aktivieren, damit Du sie sehen kannst.
Filiale Deutschland: D-88131 Lindau, Rob.-Bosch-Str. 29a, Telefon: +49 (0)8382 70988-0, Fax -4, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt, Du musst JavaScript aktivieren, damit Du sie sehen kannst.
Filiale Schweiz: CH-9434 Au, Postfach 427, Telefon +41 (0)71 744769-3, Fax -4, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt, Du musst JavaScript aktivieren, damit Du sie sehen kannst.
Filiale Italien: I-39012 Meran, Goethestr. 7, Telefon +39 0473 49162-0, Fax -4, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt, Du musst JavaScript aktivieren, damit Du sie sehen kannst. /it

 

Globaltek Geschäftsbedingungen (AGB)   

Allgemeine Geschäftsbedingungen Endkunden
 
Garantie: Privatkunden bietet Globaltek GmbH neben der gesetzlichen   Gewährleistung (in CH nach SIA) eine ab dem Liefertag geltende   Werksgarantie für den gleichen Zeitraum. Die Garantie beschränkt sich   auf Materialersatz für defekte Teile, sofern der jeweilige Defekt auf   Fabrikationsfehler zurückzuführen ist. Reparaturarbeiten dürfen zur   Wahrung der Garantieansprüche nur von durch Globaltek befugten   Fachleuten vorgenommen werden. Der Kunde muss sich stets an die Hinweise der mitgelieferten Bedienungsanleitung halten. Die Geräte und Zubehöre   sind ausschließlich zum Saugen von Haushaltsstaub geeignet. Niemals   unbehandelte Böden (Estrich), Ziegel-, Verputz- oder Zementstaub saugen!   Derartiger Feinstaub zerstört Filter, Gerät und Zubehör. Jede Haftung   für direkte oder indirekte Folgeschäden und Kosten, aus unsachgemäßer   Verwendung, ist von der Garantie ausgeschlossen. Dies betrifft nicht   etwaige Produkthaftungsfälle. Im Servicefall immer erst Globaltek Zentrale anrufen!

Geschäftsgrundlagen: Der Auftragnehmer (Globaltek GmbH) garantiert den angegebenen Preis  vom  Tag der Bestellung an für die Dauer von 6 Monaten. Falls kein  genauer  Liefertermin definiert ist, gilt für den Auftragnehmer die   schnellstmögliche Auslieferung als vereinbart. Bestellungen, bei welchen die Lieferung erst nach 6 Monaten erfolgen soll, gelten die am   Liefertag gültigen Preise. Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit dem   fälligen Liefertermin den vollen Betrag vom Auftraggeber einzufordern.   Dies gilt nur dann, wenn bestellte Waren nicht abgeholt werden bzw.   gemäß dem Willen des Kunden nicht geliefert werden können. Weiters ist   der Auftragnehmer berechtigt, für die daraus bedingte Zeit der längeren Lagerung der Geräte, eine wöchentliche Pauschale von 2 % der  Gesamtsumme  einzufordern. Das Rücktrittsrecht für private Kunden gilt  nur im Rahmen  des Konsumentenschutzgesetzes, welches beiden  Vertragsparteien  vollinhaltlich bekannt ist. Der Berater händigt die  aktuelle Fassung des  Gesetzestextes bei Bedarf an den Auftragnehmer  aus. Bei Terminaufträgen  sind bis zum Tag der Lieferung Farb- und  unwesentliche  Sortimentsänderungen bzw. -verbesserungen möglich.  Globaltek GmbH ist  berechtigt, die bestellten Geräte in der Zeit  zwischen 1 Woche vor und 4  Wochen nach dem Termin zu liefern,  gegebenenfalls auch später. Im Falle  außergewöhnlicher, vom  Auftragnehmer unvorhersehbarer Umstände, wie  z.B. höhere Gewalt, und  damit zusammenhängenden Lieferschwierigkeiten  ist Globaltek GmbH an den vorerwähnten Liefertermin nicht gebunden. Eine  Erklärung zum Rücktritt  von der Bestellung oder eine  Schadenersatzforderung wegen  Nichtlieferung kann der Auftraggeber erst  geltend machen, wenn er  schriftlich eine Nachfrist von mindestens 3  Wochen gesetzt hat. Der  Berater ist nicht im Namen von Globaltek GmbH  zum Bar-Inkasso  bevollmächtigt. Bestellungspapiere sind vom Berater  unverzüglich an  Globaltek GmbH weiterzuleiten, zur Gültigkeit des  Auftrages schickt der Auftragsnehmer innert 2 Wochen nach Bestellung  eine schriftliche  Auftragsbestätigung, bzw. Rechnung bei Lieferung. Die  bestellte Ware  bleibt bis zur vollständigen Bezahlung alleiniges  Eigentum von  Globaltek GmbH. Garantierückbehalt ausgeschlossen. Bei  Montagearbeiten  durch einen Fachmann bzw. Globaltek Partner sind Stemm-  und  Bohrarbeiten sowie unvorhersehbare Änderungsarbeiten im Auftrag  nicht  enthalten, und haben in diesem Fall gesondert verrechnet zu  werden.  Falls nicht anders schriftlich angegeben, erfolgen evtl.  bestellte  Arbeitsleistungen eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung  des  selbständig auftretenden Fachmanns (Berater/Rechnungssteller für   Verrohrung) und nicht durch Globaltek GmbH. Evtl. notwendige   Bohrarbeiten an Gebäuden führt der Auftraggeber selbst aus und prüft   eigenverantwortlich deren statische Belanglosigkeit, im Zweifel hat ein  vom Auftragnehmer zu bestellender befugter Fachmann die  Unbedenklichkeit  zu bescheinigen, Globaltek GmbH wird vom Auftraggeber  in diesem  Zusammenhang in jedem Fall schadlos gehalten.
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäftskunden

Allgemeine Verkaufs- und  Lieferbedingungen für Installations- und  Handelsunternehmen. Globaltek  GmbH, folgend kurz GLOBALTEK oder wir  genannt.

Geltungsbereich
Diese allgemeinen Bedingungen  gelten für die Lieferung von Waren  (insbesondere Kaufverträge) und  sinngemäß auch für die Erbringung von  Leistungen (insbesondere  Werkverträge) durch GLOBALTEK. Wir führen  Lieferungen und Leistungen  ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen  durch. Vergibt ein Kunde  Aufträge/Bestellungen an uns, so gilt dies als Anerkennung dieser  Geschäftsbedingungen. Gleiches gilt, wenn ein Kunde   Lieferungen/Leistungen von uns annimmt. Abweichungen von diesen  Bedingungen, insbesondere etwa durch abweichende Geschäftsbedingungen  des Kunden, sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch uns wirksam,  die durch die Unterschrift eines vertretungsberechtigten Organes von   GLOBALTEK gedeckt sein muss. In jedem Fall haben unsere Bedingungen   Vorrang vor allfälligen Vertragsbedingungen des Kunden. Allfälligen   Vertragsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Angebote
Angebote von GLOBALTEK gelten freibleibend. Wir können Angebote bis zum   Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages ohne Angabe von Gründen   zurückziehen. Wir behalten uns vor, dem Kunden angebotene Ware bis zum   genannten Zeitpunkt an dritte Interessenten zu verkaufen   (Zwischenverkauf). Falls Angaben in von uns erstellten schriftlichen   Auftragsbestätigungen von unseren Katalog-, Prospekt- und sonstigen   Angaben abweichen, sind jene in der Auftragsbestätigung verbindlich. Die nachträgliche Berichtigung jedweder Irrtümer, insbesondere solcher in Angeboten oder Auftragsbestätigungen bleibt vorbehalten. Angebotspreise   und Bedingungen gelten mangels anderer Vereinbarung für die Dauer von   vier Wochen ab Datum des Angebotes.

Dimension und Güte
Es ist Sache des Kunden, Masse Dimensionen und die geforderte Qualität  der  von GLOBALTEK zu liefernden Produkte festzulegen. Wir sind in  keinem  Fall verpflichtet, uns über den beabsichtigten Verwendungszweck  des bei  uns bestellten Produktes zu erkundigen. Hat der Kunde eine  bestimmte  Qualität des von uns zu liefernden Produktes festgelegt, sind wir auch  dann nicht verpflichtet, den Kunden vor dem geplanten Einsatz  des  Produktes zu warnen, wenn dieser bekannt war. Der Kunde hat   unaufgefordert solche Dimensionen der von uns zu liefernden Produkte   festzulegen, die einen einwandfreien Transport über den vorgesehenen   Transportweg sowie eine allfällige Montage an der vorgesehenen Stelle   zulässt. Falls der Kunde keine Dimension festlegt, können wir für   allfällige daraus resultierende Nachteile nicht haftbar gemacht werden.

Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt dann als zustande gekommen, wenn GLOBALTEK nach Erhalt  der  Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Lieferung an  den Kunden abgesendet hat. Es gilt Schriftform. Nachträgliche  Änderungen  und Ergänzungen eines bereits geschlossenen Vertrages haben  nur dann  Gültigkeit, wenn sie schriftlich unter beiderseitiger  firmenmässiger  Fertigung festgehalten wurden.

Preise
Alle unsere  Preisangaben verstehen sich netto (ohne Umsatzsteuer) sowie  ohne jeden  Abzug. Sie gelten ab Schwelle des Werkes bzw. Lagers von  GLOBALTEK und  beinhalten nicht die Verpackung, Aufladen, Transport,  Abladen und  Vertragen der Lieferung sowie wie allfällige  Transportversicherung.  Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die zuletzt genannten  Leistungen stets gesondert verrechnet, sofern diese nicht vom Kunden  selbst besorgt werden. Werden im Zusammenhang mit dem  Transport oder der  Lieferung, Gebühren, Steuern, Zölle oder sonstige  Abgaben erhoben, so  trägt diese ebenso wie allfällige  Manipulationsgebühren der Kunde.  Mehrweggebinde sind unaufgefordert  zurückzustellen. Für Verlust oder  Beschädigung haftet der Kunde. Hat  GLOBALTEK mehrere Leistungen oder  Lieferungen in einem Gesamtangebot  angeboten und nimmt der Kunde eine  hievon abweichende Bestellung vor,  so ist GLOBALTEK berechtigt, eine  entsprechende Preisänderung  vorzunehmen, wobei insbesondere  Mengenrabatte oder andere  Preisnachlässe wegfallen können. Die Preise  von GLOBALTEK basieren auf  den Kosten zum Zeitpunkt des ersten  Angebotes. Verändern sich die  Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung, so  sind wir berechtigt, die  Preise entsprechend anzupassen. Allgemein  bleibt der Kunde trotz einer  von uns nach Vertragsabschluss  vorgenommenen Preiserhöhung weiterhin an  den Vertrag gebunden, wenn es  sich um eine allgemein gültige  Preisänderung bzw. um eine Änderung von  Werks- oder Verbandspreisen  handelt. Bei Aufträgen ohne ausdrückliche  Preisvereinbarung berechnen  wir die Preise des Liefertages. Alle von uns  angegebenen Preise sind  unverbindlich und nicht kartelliert und gelten  ausschließlich als  Preisempfehlung. Sofern wir in unseren Preislisten  und Katalogen nicht  ausdrücklich etwas anderes anführen, gelten diese  nur für Materialien  normaler Handelsgüte. Frachtfrei gestellte Preise  bedingen offen,  ungehinderten und sicheren Verkehr auf den  Zufahrtswegen. Der Käufer  hat für ausreichende Zufahrtsmöglichkeiten für  unsere LKW’s bzw.  Paketdienstleister zu sorgen. Lieferfahrzeuge müssen  ohne Verzögerungen entladen werden. Fehlfrachten oder Schäden aus einem  dieser Titel,  insbesondere aus verzögerter Entladung gehen zu Lasten des  Käufers.

Lieferung
Von uns gemachte Angaben über  Lieferfristen sind stets unverbindlich.  Feste Liefertermine können von  uns nur in Ausnahmefällen zugesagt  werden und bedürfen einer separaten  schriftlichen Vereinbarung. Sofern  eine solche Vereinbarung nicht  getroffen wurde, können wir wegen  Überschreitung der vom Kunden in  Aussicht genommenen Lieferfrist in  keiner Weise haftbar gemacht werden.  Sofern von uns eine feste  Lieferfrist schriftlich zugesagt wurde, gilt  folgendes: Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden  Zeitpunkte: Datum der  Auftragsbestätigung; Datum der Erfüllung aller vom  Kunden zu  schaffender technischen, kaufmännischen und sonstigen  Voraussetzungen  und Datum, an dem eine vor Lieferung/Leistung vom Kunden  zu leistende  Anzahlung oder Sicherheit bei uns eintrifft bzw. gestellt  wird.  Behördliche Genehmigungen und Genehmigungen Dritter, die für die   Vertragserfüllung notwendig sind, sind, falls nichts anderes vereinbart  wurde, vom Kunden zu erwirken. Werden solche Genehmigungen nicht   rechtzeitig erteilt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.   Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich   unvorhersehbarer oder von unserem Willen unabhängiger Umstände, wie   beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, oder Verzögerungen, welche auf kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport-   und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel   sowie auf Arbeitskonflikte und dergleichen zurückzuführen sind. Diese   genannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der   Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten von GLOBALTEK oder beim   Transport eintreten. Kommt es zu einer Verlängerung der Lieferfrist aus   den genannten Umständen, ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag   zurückzutreten oder Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche abzuleiten.   Ist die Absendung einer versandbereiten Ware aufgrund von Umständen   nicht möglich, die in der Sphäre des Kunden liegen oder ist diese vom   Kunden nicht gewünscht, kann GLOBALTEK nach eigenem Ermessen die   Lagerung der Ware auf Kosten des Kunden vornehmen, wodurch die Lieferung   als erbracht gilt. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren   dadurch keine Änderung. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der   Einlagerung auf den Kunden über. Treten solche genannten Umstände ein,   sind wir berechtigt, vom Kunden die Entbindung aus der vertraglichen   Verpflichtung zu begehren. Bereits erbrachte Teilleistungen werden in   diesem Fall von uns vertragsgemäß abgerechnet, Anzahlungen werden   zurückerstattet, soweit keine offenen Forderungen bestehen. Darüber   hinaus kann der Kunde keine weiteren Ansprüche gegen uns geltend machen.   Selbst dann, wenn wir mit dem Kunden einen festen Liefertermin gemäß   diesen Bedingungen vereinbart haben, beschränkt sich das Recht des   Kunden im Falle des von uns verschuldeten Lieferverzuges ausschließlich   darauf, nach furchtlosem Verstreichen einer vom Kunden gesetzten   angemessenen Nachfrist vom nichterfüllten Teil des Auftrages   zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware zum   Zeitpunkt des Ablaufes der Nachfrist versandbereit ist. Teillieferungen   dürfen auch hier nicht zurückgewiesen werden. Eine  Schadenersatzleistung  aus dem Titel des Lieferverzuges ist in jedem  Fall ausgeschlossen.

Erfüllung und Gefahrenübergang
Erfüllungsort für Lieferungen/Leistungen ist das Werk bzw. Lager von  GLOBALTEK.   Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit dem Transport des zu liefernden  Gegenstandes über die Schwelle des Werkes bzw. Lagers von GLOBALTEK auf   den Kunden über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung   vereinbarten Preisstellung (wie franko, cif u.ä.). Auch bei Lieferungen  frei Bestimmungsort erfolgt diese stets auf Gefahr des Käufers, und  zwar  ab Werk bzw. Lager von GLOBALTEK sowie grundsätzlich unversichert; dies  gleichgültig, ob die Lieferung mit unserem eigenen oder einem  fremden  Fahrzeug erfolgt bzw. ob der Transport von uns oder einem  Dritten  durchgeführt, organisiert oder geleitet wird. Bei Leistungen,  die in  keinem Zusammenhang mit einer Lieferung oder Teillieferung  stehen, ist  der Erfüllungsort dort, wo die Leistung erbracht wird, die  Gefahr für  die Leistung oder eine vereinbarte Teilleistung geht mit  ihrer  Erbringung auf den Kunden über. Ist im Einzelfall ein anderer   Erfüllungsort als das Werk bzw. Lager von GLOBALTEK bzw. das   Herstellerwerk vereinbart, wozu es einer schriftlichen Vereinbarung   bedarf, so insbesondere bei Verkauf „ab Waggon“, „ab Lastwagen“, „ab   Grenze“, „ab Bestimmungsort“, oder bei Verkauf „frachtfrei bis...“ bzw.  „frei bis ...“, geht die Gefahr zu jenem Zeitpunkt auf den Käufer über,   zu dem das mit Ware beladene Transportmittel vom ersten Frachtführer   oder Spediteur übernommen wird. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so   gilt die Ware spätestens 14 Tage nach dem vom Kunden avisierten   Abruftermin als abgerufen. Alle von der Erfüllung auf Seiten von   GLOBALTEK abhängigen Fristen beginnen mit den genannten Zeitpunkten zu   laufen. Gesondert vereinbarte Güteprüfungen berühren nicht die   Bestimmungen hinsichtlich Erfüllungsort und Gefahrenübergang. Im Übrigen   gelten INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen   Fassung.

Zahlung
Der Preis ist bei  Lieferungen ab  unserem Lager bis 7 Tage nach Rechnungsdatum netto und  bei  Bearbeitungspreisen ebenfalls binnen 7 Tagen netto ohne jeden Abzug  oder  wie vereinbart zu zahlen. Die Zahlung ist in allen Fällen so   fristgerecht zu leisten, dass sie am Fälligkeitstag bereits auf unserem   Konto gebucht ist. Bei Zielüberschreitung tritt Zahlungsverzug ohne   vorhergehende Mahnung ein. Die von uns berechneten Verzugszinsen   betragen 4.5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen   Nationalbank, mindestens aber 11%. Wechsel werden von uns nur nach   vorheriger schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen.   Sie müssen diskontfähig und ordnungsgemäß vergebührt sein.  Gutschriften  aus Wechsel erfolgen stets vorbehaltlich des Einganges zur  Wertstellung  jenes Tages, an welchem wir über den Gegenwert verfügen  können. Wir  haben das Recht, jederzeit gegen Rückgabe des Papiers  Barzahlung zu  verlangen. Alle im Zusammenhang mit dem Wechselgeschäft  stehenden Spesen  (zB Einziehungs-, Diskont- und Wechselspesen,  Zwischenzinsen, Gebühren,  Protestkosten ect.) gehen zu Lasten des  Kunden und sind von diesem  prompt zu bezahlen. Der Kunde ist nicht  berechtigt, wegen  Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzubehalten.  Eine Aufrechnung  mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Eine Zahlung  gilt an dem Tag  geleistet, an dem GLOBALTEK valutamässig über sie  verfügen kann. Ist der  Kunde mit einer fälligen Zahlung oder sonstigen  Leistung im Verzug oder  treten Umstände ein, die Zweifel an der  Kreditwürdigkeit des Kunden  aufkommen lassen, ist GLOBALTEK berechtigt
•  die Erfüllung aller  eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der  rückständigen Zahlung oder  sonstigen Leistung des Kunden aufzuschieben;
• alle unsere Forderungen mittel eingeschriebenen Brief sofort fällig zu stellen;
• von allen schwebenden Lieferverträgen zurückzutreten und Schadenersatz   wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir können auch mehrere der   angeführten Möglichkeiten gleichzeitig in Anspruch nehmen und sind   darüber hinaus berechtigt, zusätzliche Sicherheiten vom Käufer zu   verlangen. Der Käufer ist auf unser Verlangen hin insbesondere   verpflichtet, alle unsere offenen Forderungen durch Zessionen oder durch   Einräumung von Pfandrechten an anderen Vermögensgegenständen zu  unseren  Gunsten zu sichern. Trotz eines Vertragsrücktrittes  unsererseits wegen  mangelnder Kreditwürdigkeit bzw. Nichteinhaltung von  Zahlungsbedingungen  durch den Kunden kann im Einzelfall für noch zu  erfüllende  Lieferverträge die Lieferung gegen Vorauszahlung vereinbart  werden.  Eingeräumte Rabatte oder Skonti sind mit dem Eingang der  vollständigen  Zahlung aufschiebend bedingt.

Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller   gegen den betreffenden Kunden bestehenden Forderungen, insbesondere auch Saldoforderungen aus offener Geschäftsverbindung samt allen  zugehörigen  Zinsen und Mahnspesen, Klags- und Exekutionskosten Eigentum von  GLOBALTEK. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf besonders  bezeichnete  Forderungen geleistet wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist  der Kunde nur  mit schriftlicher Zustimmung von GLOBALTEK berechtigt,  die Ware weiter  zu veräußern, zu verarbeiten oder zu vereinigen, außer  in jenen Fällen,  in denen die Ware zu Weiterveräußerung, Be- bzw.  Verarbeitung oder  Vereinigung bestimmt ist. Der Kunde verpflichtet  sich, an uns zur  Sicherung unser Kaufpreisforderung seine Forderungen  aus der  Weiterveräußerung abzutreten und einen entsprechen - den  Vermerk in  seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Er  räumt GLOBALTEK  somit das Recht ein, zum Zwecke der Überprüfung der  Erfüllung dieser  Verpflichtung jederzeit in seine Bücher oder Fakturen  Einsicht zu  nehmen. Der Kunde verzichtet darauf, im Falle der Ausübung dieses  Rechtes daraus irgendwelche Rechtsansprüche Besitzstörungsklagen  etc.)  gegen GLOBALTEK zu erheben. Der Kunde ist auch verpflichtet,  GLOBALTEK  jederzeit darüber Auskunft zu geben, an wen eine bestimmte  mit  Eigentumsvorbehalt belastete Sache weiterveräußert wurde. Auch zur   Feststellung dieses Umstandes steht GLOBALTEK das recht zur  Bucheinsicht  und zum Betreten des Geschäftsbetriebes gemäß den vorigen  Bestimmungen  zu. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme von Waren  unter  Eigentumsvorbehalt ist der Kunde verpflichtet, auf das  Eigentumsrecht  von GLOBALTEK hinzuweisen und uns unverzüglich zu  verständigen. Machen  wir den Eigentumsvorbehalt an von uns gelieferten  Waren geltend, ist der  Kunde allein aufgrund der Geltendmachung  verpflichtet, uns die von uns  gelieferte Ware unverzüglich auszufolgen.  Der Kunde räumt sich das Recht  ein, zu diesem Zweck jederzeit sein  Betriebsgelände bzw.  Betriebsgebäude zu betreten und die Ware  abzuholen. Dies alles gilt auch  dann, wenn der Kunde anzweifelt, ob ein  Eigentumsvorbehalt tatsächlich  zustande gekommen ist. Zweifelt der  Kunde den Eigentumsvorbehalt an, so  verpflichten wir uns, die  diesbezügliche Ware bis zur Klärung der  Rechtsansprüche bei uns zu  verwahren. Der Käufer ist verpflichtet, bis  zur Bezahlung aller  Rechnungsbeträge sämtliche von uns gelieferten  Waren, ob roh,  bearbeitet oder zu einer anderen Sache verarbeitet als  unser Eigentum  zu betrachten, ausreichend zu versichern und sorgfältig  zu verwahren.  Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt  gelieferte  Ware zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen.

Gewährleistung
GLOBALTEK leistet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Gewährleistung. Jeder Gewährleistung erlischt, wenn die Ware durch Ver- oder Bearbeitung   verändert worden ist und der Mangel in ursächlichem Zusammenhang mit   dieser Veränderung steht. Sie erlischt weiters, wenn der Kunde die   Vorschriften der GLOBALTEK oder des Lieferwerkes über die Behandlung der Kaufsache nicht befolgt. Im Gewährleistungsfall kann sich GLOBALTEK  die  mangelhafte Ware auch zwecks Nachbesserung zusenden lassen.  Anweisungen  die wir im Zuge von Gewährleistungen erteilen, sind  unbedingt  einzuhalten, widrigenfalls wir für allfällige Nachteile nicht haftbar  gemacht werden. Bei Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des  Kunden ist  der Kunde verpflichtet, die erforderlichen Hilfskräfte,   Hebevorrichtungen, Gerüste und Kleinmaterialien usw. unentgeltlich   beizustellen. Werden im Zuge der Gewährleistung Teile unentgeltlich   ersetzt, so gehen die ausgebauten Teile in das Eigentum von GLOBALTEK   über. Wird eine Sache von uns aufgrund einer Ausschreibung, von   Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen   Spezifikationen des Kunden angefertigt oder geliefert, so erstreckt sich unsere Gewährleistung und Haftung ausschließlich auf die   ausschreibungskonforme bzw. plan oder konstruktionsgemäße Ausführung. In diesen Fällen entfällt eine Warnpflicht unsererseits selbst dann, wenn   uns eine allfällige mangelnde Tauglichkeit der von uns gelieferten  Sache  erkennbar gewesen wäre. Gleiches gilt auch, wenn wir eine Ware  anbieten  oder liefern, die der vom Kunden spezifizierten oder  ausgeschriebenen  Ware technisch gleichwertig ist, falls sowohl die vom  Kunden  spezifizierte bzw. ausgeschriebene Sache wie auch die von uns  angebotene  oder gelieferte für den vorgesehenen Zweck nicht oder nur  mangelhaft  tauglich sind. Analoges gilt ausschließlich, wenn in solchen  Fällen  mangelhafte Vorarbeiten existieren. Mängelrügen werden von uns  nur dann  anerkannt, wenn sie direkt uns gegenüber unverzüglich,  spätestens aber  innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware beim  Kunden schriftlich  mittels eingeschriebenen Briefs erhoben werden. Eine  Rücksendung von  bemängelten Waren ist nur mit unserer schriftlichen  Einwilligung  zulässig. Im gegenteiligen Fall sind wir nicht  verpflichtet, für die im  Zusammenhang mit dem Rücktransport und der mit  der Anlieferung  mangelfreier Ware verbundenen Kosten zu tragen. Auf  Verlangen müssen uns  Proben der beanstandeten Ware kostenlos übersendet  werden. Versteckte  Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung unter  sofortiger Einstellung  etwaiger Be- und Verarbeitung, spätestens aber 6  Wochen nach Empfang der  Ware ebenfalls mittels eingeschriebenen Briefs  uns gegenüber  bekanntzugeben. Nach Ablauf dieser Frist ist jeder   Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Ist die Reklamation berechtigt,  nehmen wir die Ware zurück. Es steht uns frei, stattdessen   Ersatzlieferungen zu erbringen oder eine Gutschrift zu erteilen. Darüber hinaus gehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind,  sofern  zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen,   ausgeschlossen. Bei allen Mengen, Massen sowie bei Form und Ausführung   der von uns gelieferten Gegenstände bleiben handelsübliche Spielräume   vorbehalten. Kleine, an sich unschädliche Fehler wie Risschen, Flugrost,   Weissrost und dergleichen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Beim   Handel mit Ware, die von uns als deklassiertes Material (sogenannte IIa   Ware) bezeichnet ist, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche   ausgeschlossen. Diese Ware gilt als „wie besehen“ verkauft und   angenommen.

Rücktritt vom Vertrag
Voraussetzung für den  Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist ein Lieferverzug, der auf   Verschulden von GLOBALTEK zurückzuführen ist, sowie der erfolglose Ablauf der vom Kunden gesetzten Nachfrist. Die Nachfrist ist vom Kunden   zu setzen, ein bloßes Zuwarten bzw. Gewähren der Nachfrist genügt  nicht.  Kommt es zu einem Lieferverzug aus den genannten Gründen so  bleibt der  Kunde weiterhin an den Vertrag gebunden. Er ist erst dann  zum  Vertragsrücktritt berechtigt, wenn wir mitteilen, dass die  Lieferung  nach unserer Einschätzung nicht innert angemessener Frist  bewerkstelligt  werden kann. Wir sind nicht berechtigt, vom Vertrag  zurückzutreten,  wenn die Absendung einer versandbereiten Ware aufgrund  von Umständen  nicht möglich ist, die in der Sphäre des Kunden liegen;  der Kunde die  von uns gesetzten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten  hat bzw.  Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden  entstanden sind  und dieser auf Begehren von GLOBALTEK weder  Vorauszahlung leistet, noch  vor Lieferung bzw. Leistung eine nach  Ansicht von GLOBALTEK taugliche  Sicherheit beibringt und ein Antrag auf Eröffnung eines  Insolvenzverfahren über den Kunden mangels  hinreichenden Vermögens  abgewiesen wird. Der Rücktritt kann auch  hinsichtlich eines noch offenen  Teiles der Lieferung oder Leistung aus  den oben genannten Gründen  geklärt werden. Unbeschadet allfälliger  Schadenersatzansprüche sind im  Falle eines Rücktrittes von GLOBALTEK  die von uns bereits erbrachten  Leistungen oder Teilleistungen  vertragsgemäß abzurechnen und vom Kunden  zu bezahlen. Dies gilt auch,  wenn die Lieferung/Leistung vom Kunden noch  nicht übernommen wurde,  sowie für von uns erbrachte  Vorbereitungshandlungen. Uns steht in jedem Fall auch das Recht zu, die  Rückstellung bereits gelieferter  Gegenstände zu verlangen. Übt der Kunde  ein vertraglich vereinbartes  Rücktrittsrecht aus, das nur schriftlich  vereinbart werden kann, so hat er zur Deckung der Unkosten 15% des  Nettorechnungsbetrages der  zurückstellenden bzw. nicht zu liefernden  Ware zu bezahlen.  Geschnittenes oder auf andere Art bearbeitetes  Material, jedenfalls  aber jedwede eigens für den Kunden bestellte Ware  kann nicht  zurückgenommen werden.

Haftung
Wir haften   für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des   Produkthaftungsgesetzes nur, sofern uns Vorsatz oder grobe   Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die besagte Haftung besteht im Rahmen  der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit  ist ebenso ausgeschlossen, wie der Ersatz von Folgeschäden, reinen   Vermögensschäden, Drittschäden, nicht erzielten Ersparnissen,   Zinsverlusten oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden.  Wir haften innerhalb des Anwendungsbereiches des  Produkthaftungsgesetzes  für Personenschäden, sowie für Sachschäden, die ein Verbraucher  erleidet. Wir sowie unsere Vor- und Zulieferer haften nicht für  Sachschäden, die ein Unternehmen erleidet. Bei  Nichteinhaltung  allfälliger Bedingungen oder Weisungen für Montage und  Benutzung oder  behördlicher Zulassungsbedingungen für von uns  gelieferte Ware ist jeder  Schadenersatz ausgeschlossen. Ist der  Gewährleistungsanspruch nach den  enthaltenen Bedingungen erloschen, so  erlischt dadurch auch jeder  Schadensersatzanspruch. Die vorigen  enthaltenen Haftungsbeschränkungen  sind vom Kunden vollinhaltlich  allfälligen Abnehmern zu überbinden, dies  mit der Verpflichtung zur  weiteren Überbindung. Einschränkungen der für  den Kunden aus dem  Produkthaftungsgesetz resultierenden Verpflichtungen  oder  Einschränkungen von Ersatzansprüchen, die von uns nach diesem  Gesetz  oder anderen gesetzlichen Bestimmungen zustehen, werden von uns  nicht  anerkannt.

Gesetzliche Schutzrechte und Urheberrecht
Ausführungsunterlagen, wie z.B. Pläne, Skizzen uns sonstige technische Unterlagen bleiben   ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte und Abbildungen stets unser   geistiges Eigentum und unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des UWG und der UrhG. Von uns zur Verfügung gestellt Unterlagen dürfen ohne   unsere Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können von uns jederzeit ohne Angabe von Gründen   zurückgefordert werden. Der Kunde ist verpflichtet, solche Unterlagen   selbständig sofort zurückzustellen, wenn der Vertrag mit uns nicht   zustande kommt. Wird ein Produkt von uns aufgrund von   Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen   Spezifikationen des Kunden angefertigt und werden wir von einer dritten  Person aufgrund dieser Umstände wegen allfälliger Verletzung von   Patent-, Marken- oder Musterschutzrechten bzw. von Urheberrechten in   Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet und hieraus schad- und  klaglos zu halten.

Recht und Gerichtstand
Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht mit Sitz  in  Dornbirn. Alle von uns mit Kunden abgeschlossenen Verträge  unterliegen  österreichischem Recht. Die Anwendung des  UNCITRAL-Übereinkommens der  Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf wird  einvernehmlich ausgeschlossen. Sollten einzelne  Bestimmungen dieser  Liefer- und Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so  bleiben alle übrigen Bestimmungen wirksam.